Alles, was du über Handwerkerrechnungen wissen musst.
Und wie wir dir die Arbeit abnehmen.
1. Pflichtangaben auf der Rechnung – §14 UStG
Jede fünfte Handwerkerrechnung enthält Fehler. Das zeigen Studien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Fehlende Leistungszeiträume, vergessene Steuernummern, falsche Rechnungsnummern – klingt nach Kleinigkeiten, kann aber teuer werden.
Die Gesetzeslage
§14 UStG definiert 11 Pflichtangaben, die auf jeder Rechnung stehen müssen:
- Vollständiger Name und Anschrift (Rechnungssteller + Empfänger)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung / Leistungszeitraum
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuldnerschaft (§13b)
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- Automatische Prüfung aller 11 Pflichtangaben vor dem Versand
- Fortlaufende Rechnungsnummern – lückenlos und automatisch
- Steuernummer wird aus deinem Profil übernommen
- Leistungszeitraum als Pflichtfeld – vergessen unmöglich
2. §35a – Steuerbonus für deine Kunden
Dein Privatkunde kann die Arbeitskosten deiner Rechnung steuerlich absetzen – bis zu 1.200 € pro Jahr. Aber nur, wenn deine Rechnung die Voraussetzungen erfüllt. Viele Handwerker wissen das nicht – und verschenken damit einen echten Wettbewerbsvorteil.
Die Gesetzeslage
§35a EStG erlaubt Privatkunden, 20% der Arbeitskosten (max. 6.000 € = 1.200 € Steuerbonus) für Handwerkerleistungen im Haushalt von der Steuer abzusetzen.
- Arbeitskosten und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen werden
- Gilt nur für Leistungen am Grundstück / in der Wohnung des Kunden
- Barzahlung ist ausgeschlossen – nur Überweisung
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- Automatische Trennung von Arbeits- und Materialkosten
- §35a-Summenzeile wird auf der Rechnung ergänzt
- Dein Kunde sieht sofort, was er absetzen kann
- Du wirkst professionell – ohne Mehrarbeit
3. E-Rechnung & ZUGFeRD – die neue Pflicht
Ab 2028 darfst du keine einfache PDF-Rechnung mehr an Geschäftskunden schicken. Dann sind nur noch strukturierte E-Rechnungen erlaubt – im Format ZUGFeRD oder XRechnung.
Die Fristen
- Seit 01.01.2025: Du musst E-Rechnungen empfangen können
- Bis 31.12.2026: PDF-Versand noch mit Zustimmung erlaubt
- 2027 (≤ 800.000 € Umsatz): PDF mit Zustimmung noch erlaubt
- Ab 01.01.2028: Nur noch ZUGFeRD / XRechnung an Geschäftskunden
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- ZUGFeRD ist bereits eingebaut – jede Rechnung ist automatisch konform
- Zukunftssicher ab heute – keine Panik in 2027
- Dein Kunde merkt keinen Unterschied – professionelles PDF mit eingebetteten Daten
4. Subunternehmer & Reverse-Charge – §13b UStG
Du arbeitest als Subunternehmer für einen anderen Handwerksbetrieb? Dann gelten für deine Rechnung besondere Regeln. Die Umsatzsteuer schuldet nicht du – sondern dein Auftraggeber.
Wann greift §13b?
- Subunternehmer → Hauptunternehmer (beide im Baugewerbe) ✓
- Handwerker → Privatkunde ✗
- Handwerker → Unternehmen außerhalb des Baugewerbes ✗
Pflichthinweis auf der Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b UStG“
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- §13b-Modus pro Kunde – einmal einstellen, immer aktiv
- Automatisch Netto – kein versehentlicher USt-Ausweis
- Korrekter Pflichthinweis wird automatisch gesetzt
- Klare Unterscheidung zwischen §13b- und Normal-Kunden
5. Kleinunternehmer – §19 UStG richtig umsetzen
Du bist Kleinunternehmer und darfst keine Umsatzsteuer ausweisen? Wenn du aus Versehen USt auf der Rechnung ausweist, schuldest du sie dem Finanzamt – auch wenn du sie gar nicht hättest berechnen müssen (§14c UStG).
§19 UStG – Voraussetzungen
- Umsatz im Vorjahr ≤ 25.000 € (seit 2025 angehoben)
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 100.000 €
- Kein Umsatzsteuerausweis – kein Steuersatz, kein Steuerbetrag
- Pflichthinweis: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- Kleinunternehmer-Modus – ein Schalter, kein versehentlicher USt-Ausweis
- Automatischer §19-Hinweistext auf jeder Rechnung
- Alle anderen Pflichtangaben (§14) bleiben aktiv
6. Aufbewahrungspflichten – §14b UStG & GoBD
Du musst jede Rechnung 10 Jahre lang aufbewahren. Und zwar nicht irgendwie – sondern GoBD-konform: unveränderbar, vollständig, systematisch und jederzeit abrufbar. Digitale Rechnungen müssen digital archiviert werden.
Deine Pflichten
- 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (§14b Abs. 1 UStG)
- GoBD: Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit
- 2 Jahre Aufbewahrungspflicht für den Privatkunden bei Werkleistungen am Grundstück
- Du musst den Kunden auf die 2-Jahres-Pflicht hinweisen!
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- Automatischer §14b-Aufbewahrungshinweis bei Privatkunden
- Digitales Archiv – 10 Jahre, jederzeit abrufbar, durchsuchbar
- GoBD-konforme Speicherung – unveränderbar und vollständig
7. Zahlungsverzug & Mahnwesen – §286, §288 BGB
Im Handwerk ist Zahlungsverzug Alltag. Laut Creditreform zahlt jeder dritte Auftraggeber zu spät. Das belastet deine Liquidität – und kostet dich Zeit, wenn du hinterhertelefonieren musst.
Deine Rechte
- §286 BGB: Verzug tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang automatisch ein (bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf der Rechnung)
- §288 BGB: Verzugszinsen: 5% über Basiszinssatz (Verbraucher) / 9% (Unternehmer)
- §288 Abs. 5 BGB: 40 € Mahnpauschale bei Geschäftskunden
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- Automatische Zahlungsverfolgung – sieh auf einen Blick, wer bezahlt hat
- Zahlungserinnerungen per Klick – professionell formuliert
- Fälligkeitsdatum wird auf jeder Rechnung gesetzt
- Hinweis auf Verzugsfolgen nach §286 BGB möglich
8. Professionelles Auftreten – dein Aushängeschild
Deine Rechnung ist oft das Letzte, was der Kunde von dir sieht. Und der erste Eindruck zählt auch beim letzten Kontakt. Eine sauber gestaltete, vollständige Rechnung signalisiert: Hier arbeitet ein Profi.
Warum das wichtig ist
- Professionelle Rechnungen erhöhen die Zahlungsbereitschaft
- Korrekte Rechnungen vermeiden Rückfragen und Verzögerungen
- Dein Kunde empfiehlt dich weiter – auch wegen der „Papierarbeit“
- Mehrsprachige Rechnungen für internationale Kunden oder Baustellen
So hilft dir RuckZuckRechnung:
- Professionelle Rechnungsvorlagen – dein Logo, deine Farben
- Mehrsprachig: Deutsch, Englisch, Polnisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch
- PDF-Download und E-Mail-Versand direkt aus der App
- Konsistentes Design bei jeder Rechnung – automatisch
Problem erkannt. Lösung eingebaut.
| Was dich beschäftigt | Was RuckZuckRechnung macht |
|---|---|
| §14 Pflichtangaben – jede 5. Rechnung fehlerhaft | Automatische Prüfung aller 11 Angaben |
| §35a Steuerbonus – Arbeitskosten nicht getrennt | Automatische Aufschlüsselung |
| E-Rechnung – ab 2028 Pflicht | ZUGFeRD ab Tag 1 eingebaut |
| §13b Reverse-Charge – falscher USt-Ausweis = Haftung | Ein-Klick-Modus pro Kunde |
| §19 Kleinunternehmer – versehentlicher USt-Ausweis | Kleinunternehmer-Schalter |
| Aufbewahrung – 10 Jahre, GoBD-konform | Digitales Archiv, automatisch |
| Zahlungsverzug – jeder 3. zahlt zu spät | Zahlungsverfolgung + Erinnerungen |
| Auftreten – unprofessionelle Rechnungen | Templates, Logo, Mehrsprachigkeit |
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